Die Anwaltspraxis RPH-Advocaten arbeitet auf der Grundlage von Stundensätzen, festen Preisvereinbarungen und den Prozesskostengebühren des niederländischen Ausschusses für Prozesskostenhilfe.
Der Standardstundensatz (netto) richtet sich nach der Bedeutung der Sache und der Spezialistenebene.
Der Stundensatz eines Rechtsanwaltes beträgt € 165,- bis € 250,- pro Stunde.
Der Stundensatz eines Juristen beträgt € 75,- bis € 165,- pro Stunde.
Im Falle von Personenschaden ist kostenlose Rechtshilfe möglich.
Für Verträge, Standardverfahren und die Bearbeitung von Beschwerden kann nach Einschätzung der Tätigkeiten ein Festpreis vereinbart werden.
Zur Durchführung von Gerichtsverfahren wird/werden der Standardstundensatz und/oder der Stundensatz des für Sie eingesetzten Spezialisten in Rechnung gestellt. Selbstverständlich wird solches jeweils im gegenseitigen Einvernehmen vereinbart.
In den Gebühren sind etwaige Gerichtsvollzieherkosten, Gerichtskosten, 6% Bürokosten und die Umsatzsteuer nicht enthalten. Im Falle der Einsetzung von Spezialisten wird Ihnen der betreffende (höhere) Stundensatz in Rechnung gestellt.
Siehe auch unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Falls Sie mittellos oder minderbemittelt sind, kann für den Ratschlag oder das Verfahren Prozesskostenhilfe des niederländischen Ausschusses für Prozesskostenhilfe für Sie beantragt werden. In diesem Fall müssen Sie allerdings schon einen Eigenbeitrag zahlen. Ob Sie für Prozesskostenhilfe in Betracht kommen, und wie hoch der Eigenbeitrag ist, richtet sich nach Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des niederländischen Ausschusses für Prozesskostenhilfe: http://www.rechtsbijstand.nl/over-mediation-en-rechtsbijstand/hoeveel-moet-ik-zelf-betalen/inkomensnormen.
Wenn Sie für Prozesskostenhilfe in Betracht kommen, werden die Gerichtskosten ebenfalls ermäßigt, falls ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird.
Personen, die eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, dürfen im Falle eines Verwaltungs- oder Gerichtsverfahrens einen Rechtsanwalt ihrer Wahl einsetzen. Dabei ist es egal, ob man verpflichtet ist einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Geht es um Kauf, Verkauf, Miete, Vermietung, Arbeit, Ehe, eine Unterstützung, eine Genehmigung usw.? Legen Sie die getroffenen Vereinbarungen jeweils schriftlich fest, und kontaktieren Sie bei Unsicherheit vorab unsere Anwaltspraxis.
Setzen Sie sich rechtzeitig mit uns in Verbindung, denn Beratung und/oder Vermittlung durch einen sachverständigen Juristen / Rechtsanwalt in den Gesprächen mit der Gegenseite ist oft der schnellste und billigste Weg eine Streitigkeit zu lösen.
Vorbeugen ist besser als heilen!
Probleme gibt es, um gelöst zu werden!